Wenn ich mich für den thüringischen Landesdienst bewerben würde
(also z.B. als Finanzbeamter, Lehrer oder Richter) und in meinem polizeilichen Führungszeugnis ein Urteil eines österreichischen Gerichts verzeichnet wäre, mit dem ich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt würde ... nun, dann würde mich das Land Thüringen nicht einstellen. Da gäb es wenig zu diskutieren.
Anscheinend ist es anders, wenn es um das Amt des Ministerpräsidenten geht.
Anscheinend ist es anders, wenn es um das Amt des Ministerpräsidenten geht.
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